Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
-
Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 € -
Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 € -
Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
-
Wie kann ich meine Versicherungen online verwalten und abschließen? Wer bietet die besten Tarife und Leistungen für Online-Versicherungen?
Du kannst deine Versicherungen online über die Websites der Versicherungsunternehmen oder über Vergleichsportale verwalten und abschließen. Die besten Tarife und Leistungen für Online-Versicherungen bieten oft Direktversicherer oder spezialisierte Online-Versicherer an. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um das passende für deine Bedürfnisse zu finden.
-
Kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigern?
Kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen verweigern? Nein, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht einfach verweigern, sofern im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine entsprechende Regelung vorgesehen ist. Vermögenswirksame Leistungen sind in vielen Branchen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers und können beispielsweise in Form von Sparplänen oder Beteiligungen an Investmentfonds angeboten werden. Sollte der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen dennoch verweigern, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, da der Anspruch des Arbeitnehmers darauf gesetzlich verankert ist. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen oder mit dem Arbeitgeber über die Gründe für die Verweigerung zu sprechen.
-
Kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ablehnen?
Kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen ablehnen? In der Regel kann der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen nicht einfach ablehnen, wenn sie im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sind. Allerdings gibt es Ausnahmen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber dies jedoch begründen und mit dem Arbeitnehmer alternative Lösungen suchen. Grundsätzlich sind vermögenswirksame Leistungen eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers, die jedoch in vielen Fällen vertraglich festgelegt ist.
-
Wann zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen?
Der Arbeitgeber zahlt vermögenswirksame Leistungen in der Regel zusätzlich zum Gehalt des Arbeitnehmers. Diese Leistungen können beispielsweise in Form von Sparplänen oder Fondssparplänen erfolgen. Die genauen Konditionen und Beträge werden im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistungen erfolgt meist monatlich oder jährlich, je nach Vereinbarung. Es ist wichtig, sich über die individuellen Regelungen im Unternehmen zu informieren, um von den vermögenswirksamen Leistungen profitieren zu können.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
-
möbel direkt online Polstersessel Judith
Bequemer Polstersessel mit einer großen, schaumstoffgepolsterten Sitzfläche, die mit einem trendigen Samtbezug (100% Polyester), rot, bezogen ist. Rücken mit ergonischer Form und formstabil abgesteppt. 4 stabile Beine aus Stahlrohr, holzfarben lackiert. Si
Preis: 272.05 € | Versand*: 5.95 € -
möbel direkt online Beistelltisch Celly
Beistelltisch mit pflegeleichten Metalloberflächen in modernen Design. Gestell und Platte trendig matt-schwarz beschichtet. Maße ca. cm: B. 40 x T. 40 x H. 45 cm. Lieferung vom Beistelltisch erfolgt im Paket, flach verpackt, mit Aufbauanleitung. Breite c
Preis: 66.49 € | Versand*: 5.95 € -
möbel direkt online Wandgarderobe Ralf
Wandgarderobe "Ralf" aus Stahlrohr, antik goldfarben, beschichtet. Oben ein Gitterablageboden, darunter 5 Doppelkleiderhaken. Mit reichlich, aufwendiger Verzierung gearbeitet. Lieferung erfolgt montiert. Maße ca. cm: (B/H/T) 74/49/29 Aufbau: montiert Br
Preis: 102.59 € | Versand*: 5.95 € -
möbel direkt online Truhensitzbank Madrid
Gemütlichkeit für kleine Essbereiche! Sitzbank mit Stauraum unter der aufklappbaren Sitzfläche. Korpus aus Holzwerkstoff der mit einer pflegeleichten, hochwertigen Melaminbeschichtung in Holzoptik, beschichtet ist. Sitz und Rücken sind bequem schaumstoffg
Preis: 253.05 € | Versand*: 5.95 €
-
Sind Weiterbildung und Bachelor-Abschluss gleichwertig für Arbeitgeber?
Für Arbeitgeber können Weiterbildungen und Bachelor-Abschlüsse unterschiedliche Wertigkeiten haben, je nach Branche und Position. Ein Bachelor-Abschluss wird oft als grundlegende Qualifikation angesehen, während Weiterbildungen spezifisches Fachwissen und praktische Fähigkeiten vermitteln können. Letztendlich hängt die Wertigkeit jedoch von den Anforderungen der konkreten Stelle und den individuellen Präferenzen des Arbeitgebers ab.
-
Ist der Arbeitgeber verpflichtet vermögenswirksame Leistungen abführen?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet vermögenswirksame Leistungen abzuführen? Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da es in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber gibt, vermögenswirksame Leistungen anzubieten. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Mitarbeitern diese Zusatzleistung gewährt. Allerdings können tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge vorsehen, dass vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden müssen. Es empfiehlt sich daher, den eigenen Arbeitsvertrag und etwaige tarifliche Bestimmungen zu prüfen, um Klarheit über die Situation zu erhalten.
-
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber?
Wie hoch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Tarifvertrag oder der individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Regel beträgt die vermögenswirksame Leistung zwischen 6 und 40 Euro pro Monat. Es gibt auch Branchen, in denen vermögenswirksame Leistungen komplett vom Arbeitgeber übernommen werden. Es ist empfehlenswert, sich bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat über die genaue Höhe der vermögenswirksamen Leistungen zu informieren. In vielen Fällen können Arbeitnehmer auch selbst zusätzlich Beträge in ihre vermögenswirksamen Leistungen einzahlen, um die Rendite zu steigern.
-
Was hat der Arbeitgeber von vermögenswirksamen Leistungen?
Der Arbeitgeber profitiert von vermögenswirksamen Leistungen, da er dadurch seine Mitarbeiter motivieren und langfristig an das Unternehmen binden kann. Durch die zusätzliche finanzielle Unterstützung steigert er die Zufriedenheit und das Engagement der Mitarbeiter. Zudem kann er sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren und so qualifizierte Fachkräfte anziehen. Darüber hinaus können vermögenswirksame Leistungen steuerlich begünstigt sein, was dem Arbeitgeber Einsparungen ermöglicht. Insgesamt können vermögenswirksame Leistungen also dazu beitragen, die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu erhöhen.
* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.